Im andauernden Zinstief wünschen sich viele Anleger eine Anlage in professionell gemanagte Investmentfonds. Aber wann ist der richtige Einstiegszeitpunkt? Speziell für Kunden, die nicht mit einer Einmalanlage, sondern Schritt für Schritt in die Kapitalm?rkte einsteigen wollen, haben wir den Deka-TauschPlan entwickelt. Damit kann der schrittweise Einstieg in die gewünschte Kapitalanlage einfach gelingen, auch wenn es - wie aktuell - an den B?rsen mal wieder st?rker auf- und- ab geht.
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Die Handhabung ist einfach und sehr flexibel - entsprechend zu Ihren Bedürfnissen. Im ersten Schritt parken Sie z. B. den Betrag der Einmalanlage in einem Geldmarktfonds und tauschen anschließend Ihre Anteile schrittweise in z. B. einen Aktienfonds Ihrer Wahl. Durch die vielen regelm?ßigen, gleichbleibenden Umschichtungen wird das Risiko des „einen“ falschen Einstiegzeitpunktes minimiert. So k?nnen Sie gerade in schwankenden Marktphasen von fallenden Einstiegskursen profitieren und damit den sogenannten Durchschnittskosten-Effekt nutzen.
1 Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Aussagen gem?? aktueller Rechtslage, Stand:?Februar 2015. Die steuerliche Behandlung der Ertr?ge h?ngt von den pers?nlichen Verh?ltnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden ?nderungen (z. B. durch Gesetzes?nderung oder ge?nderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Rechtliche Hinweise
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.ahyconline.com erhalten. Diese Information kann ein Beratungsgespr?ch nicht ersetzen.
Aussagen gem?ß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2019. Die steuerliche Behandlung der Ertr?ge h?ngt von den pers?nlichen Verh?ltnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden ?nderungen (z.B. durch Gesetzes?nderung oder ge?nderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.